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   BVerwG, 27.04.1999 - 6 B 26.99   

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https://dejure.org/1999,40228
BVerwG, 27.04.1999 - 6 B 26.99 (https://dejure.org/1999,40228)
BVerwG, Entscheidung vom 27.04.1999 - 6 B 26.99 (https://dejure.org/1999,40228)
BVerwG, Entscheidung vom 27. April 1999 - 6 B 26.99 (https://dejure.org/1999,40228)
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerwG, 13.06.2007 - 4 BN 6.07

    Verwaltungserichtliche Behandlung eines Beweisantrags und Voraussetzungen der

    Die Frage der Entscheidungserheblichkeit des mutmaßlichen Beweisergebnisses beurteilt sich nach der materiellrechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts (Beschlüsse vom 6. Dezember 1999 BVerwG 5 B 15.99 und vom 27. April 1999 BVerwG 6 B 26.99 juris; stRspr).
  • BVerwG, 25.02.2009 - 3 PKH 13.08

    Anspruch eines Musikpädagogen auf berufliche Rehabilitierung nach dem Beruflichen

    Die Ablehnung des Beweisantrags als unerheblich findet im Prozessrecht eine Stütze (vgl. Beschlüsse vom 27. April 1999 - BVerwG 6 B 26.99 - und vom 13. Juni 2007 - BVerwG 4 BN 6.07 -).

    Für die Beurteilung der Erheblichkeit kommt es auf die eigene Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts an (vgl. Beschlüsse vom 27. April 1999 - BVerwG 6 B 26.99 - und vom 13. Juni 2007 - BVerwG 4 BN 6.07 -).

  • BVerwG, 25.11.2008 - 4 BN 15.08

    Vorliegen eines Zulassungsgrundes bei Stützen einer Entscheidung auf mehrere

    Ob dies der Fall ist, beurteilt sich nach der materiellen Rechtsauffassung des Tatsachengerichts (Beschlüsse vom 27. April 1999 BVerwG 6 B 26.99 juris und vom 13. Juni 2007 BVerwG 4 BN 6.07 juris).
  • BSG, 25.08.2015 - B 5 R 206/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - gerügter Verstoß gegen die

    In dieser Konstellation hätte die Beschwerdebegründung darlegen müssen, dass und inwiefern sich der gesamte Spruchkörper an diese (angekündigte) Wahrunterstellung nicht gehalten hat (vgl dazu BVerwG Beschluss vom 27.4.1999 - 6 B 26/99 - Juris RdNr 6) .
  • VG Braunschweig, 15.06.1999 - 6 B 54/99

    Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und Anfechtung einer unselbständigen

    Ein solcher Antrag ist nicht dadurch entbehrlich geworden, dass der Antragstellerin entgegen der vom Gesetz für den Regelfall vorgesehenen Dauer von 10 Jahren (§ 16 Abs. 1 Satz 1 PflSchG a.F.) eine längstens bis zum 30. Dezember 1998 befristete Zulassung erteilt worden war (st. Rspr. der Kammer, Beschl. v. 15.02.1999, 6 B 6010/99; Beschl. v. 18.04.1999, 6 B 26/99, Beschl. v. 14.06.1999, 6 B 46/99).
  • VG Braunschweig, 16.06.1999 - 6 B 46/99

    Zulassung von Pflanzenschutzmitteln; Pflanzenschutzmittel; Pendimethalin;

    6 B 6010/99; Beschluss vom 18.04.1999, 6 B 26/99).
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